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Die Antwort ist ernüchternd und enttäuschend. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, eine "Sekten"-Politik zu formulieren und weist sämtliche Empfehlungen der GPK zurück. Definitionsprobleme (die durchaus bestehen, aber nicht unüberwindbar sind) werden vorgeschoben; Religionsfreiheit (die unbestritten wichtig ist) wird ungeachtet möglicher Verletzung anderer Grundrechte eingesetzt, um einer kritische Auseinandersetzung über den Missbrauch durch vereinnahmende Organisationen aus dem Weg zu gehen; die Verantwortung für den Umgang mit der Problematik wird auf die Kantone abgeschoben. infoSekta sieht damit seine jahrelangen Bemühungen um eine sachliche und engagierte Diskussion der Sektenthematik leichtfertig vom Tisch gewischt.
In der internationalen Fachdiskussion hat sich schon seit geraumer Zeit die Einsicht durchgesetzt, dass in der Sektenproblematik nicht Religionsfragen im Vordergrund stehen. Weder geht es um die Frage nach dem "richtigen" oder "falschen" Glauben, noch um die Frage nach dem staatsrechtlichen Verhältnis zwischen Kirchen und Staat, noch um die Entscheidung, ob "Kirche" oder "Sekte". Die soziale Erfahrung zeigt, dass die Sektenproblematik in den vereinnahmenden und unlauteren Methoden gründet, welche eine Organisation einsetzt, um ihre Mitglieder anzuwerben, zu mobilisieren und an sich zu binden. Eine engagierte "Sekten"-Politik hat bei diesen Methoden anzusetzen. Der Einwand des Bundesrates, Vereinnahmung als zentrales Kriterium für "Sekten" würde weit über die von der GPK behandelte Frage hinausgehen, hinkt der Wirklichkeit hintennach und ist schwer nachvollziehbar, zumal die GPK das Thema sehr klar anhand eines nicht-religiösen Kriteriums darzulegen vermochte.
Es braucht keine Parteinahme für oder gegen bestimmte weltanschauliche Dogmen oder Praktiken, aber es braucht ein entschiedenes Einstehen des Bundes für demokratische Grundwerte, für eine Kultur von Respekt und Toleranz, welche die Sensibilität der Glaubens- und Meinungsfreiheit einzelner gegenüber vereinnahmenden Organisationen und Glaubenskonzernen erkennt und schützt. Dazu ist der demokratische Rechtsstaat nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet. Diese Verantwortung nimmt der Bundesrat mit seiner Verkennung der Sektenproblematik leider nicht wahr.
infoSekta gibt sich mit der Antwort des Bundesrates nicht zufrieden und ist überzeugt, dass damit in der Sektenproblematik noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. In einer Ende August erscheinenden Publikation, in der namhafte Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Wort kommen, wird infoSekta umfassend und differenziert ihre Sicht auf das Thema darlegen.
Zürich, 7. Juli 2000
Vorstand infoSekta