Schweizerische Arbeitsgemeinschaft gegen destruktive Kulte SADK (Hg.)
© 1990 by Presdok AG, Postfach, CH- 8050 Zürich.
ISBN 3-907543-14-9
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(Klappentext)
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft gegen destruktive Kulte (SADK) ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich vor allem aus Eltern zusammensetzt, deren Kinder in Sekten leben.
Mit der Veröffentlichung des im Auftrag der SADK im Herbst 1988 fertiggestellten Gutachtens der Rechtsanwälte Dres. Andreas Tinner und Beat Denzler möchten wir insbesondere Betroffenen und Rechtsanwälten "rechtliche Möglichkeiten" im Kampf gegen destruktive Kulte aufzeigen.
Für die finanzielle und ideelle Unterstützung danken wir dem Zentralsekretariat der Pro Juventute-Zürich und dem Schweizerischen Beobachter.
Die "Schweizerische Arbeitsgemeinschaft gegen destruktive Kulte (SADK)" ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich vor allem aus Eltern zusammensetzt, deren Kinder in Sekten leben.
Unter "Destruktive Kulten" versteht die SADK "Organisationen, die unter dem Deckmantel der Religion und der Wissenschaft auf politischer und wirtschaftlicher Ebene agieren. Sie wirken zerstörend auf Persönlichkeit, Familie und Gesellschaft. Sie sind antidemokratisch und totalitär. An deren Spitze steht der Kultführer, der im Besitze der absoluten Wahrheit ist."
Es hat sich gezeigt, dass junge Erwachsene, die durch hinterlistige Anwerbungsmethoden in die destruktiven Kulte geraten sind, durch Isolation, Indoktrination und unter dem Einsatz von manipulativen Psychotechniken ihres freien Willens beraubt werden. Sie unterbrechen ihre bisherigen Verbindungen zu Familie, Freunden und der Gesellschaft (Arbeit, Ausbildung, Militärdienst, soziale Verpflichtungen usw.) und arbeiten als moderne Sklaven für die finanziellen und politischen Ziele der Kulte. Die destruktive Wirkung der Kulte führt nicht nur zur Rückbildung der Persönlichkeit, sie kann bis zu schwer rückgängig zu machenden psychopathologischen Persönlichkeitsveränderungen führen. Kranke und arbeitsunfähige Sektenmitglieder werden von den Kulten ausgestossen. Die SADK geht davon aus, dass in der Schweiz rund 1% der Bevölkerung direkt betroffen ist. Dazu kommen die Familienangehörigen.
Da es dem einzelnen Privaten kaum möglich und auch nicht zuzumuten ist, das finanzielle und persönliche Risiko einer Auseinandersetzung oder eines Prozesses gegen destruktive Kulte auf sich zu nehmen, beschlossen betroffene Eltern Ende 1987 die "Schweizerische Arbeitsgemeinschaft gegen destruktive Kulte (SADK)" zu gründen. Bereits nach kurzer Zeit war die SADK äusserst aktiv und in Prozesse mit Sekten verwickelt, die zur Zeit noch anhalten.
Der Zweckartikel (Art. 2) der Vereinsstatuten vom 3. Oktober 1987 sagt aus:
"Der Verein bezweckt, den Kontakt unter Eltern und Freunden von sektenabhängigen Jugendlichen zu fördern, die Öffentlichkeit und interessierte Kreise über sogenannte Jugendreligionen und destruktive Kulte aufzuklären und zu informieren und deren öffentliches Wirken in der Schweiz einzuschränken sowie ehemaligen sektenabhängigen Jugendlichen den Wiedereinstieg in ein geregeltes Leben zu erleichtern. Der Verein kann sich auch weiteren Aufgaben widmen, die im Vereinszweck stehen."
Im besonderen bemüht sich die SADK folgende Dienstleistungen anzubieten:
Mit Beschluss der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 23. Juni 1989 (Sekretär: lic. iur. F. Ciocarelli) wurde die SADK mit Sitz in Dielsdorf wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von der Staatssteuer und den allgemeinen Gemeindesteuern befreit.
Die SADK ist auf verschiedenen Ebenen tätig. So bot sie Hilfe für Direktbetroffene an. Das heisst, die SADK orientierte Verwandte über die Problematik und stellte Kontakte zu Fachleuten, Ehemaligen, Juristen, Psychiatern, Seelsorgern usw. her. Über diese Art von Hilfe gelang es der SADK mehrere Mitglieder zu "befreien".
Zur Prävention / Aufklärung verteilte die SADK verschiedene Flugblätter, wobei sie eng mit der Pro Juventute zusammenarbeitete. Sie gab Informationen an die gesamte Presse, an Schulen und kirchliche Insititutionen weiter. Aktiv arbeitet sie am Aufbau einer Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Zürich mit. Zur Abklärung der rechtlichen Möglichkeiten beauftragte die SADK Anwälte, die entsprechende Gutachten verfassten.
Um die Tätigkeit der Sekten einzuschränken, orientiert die SADK regelmässig über Veranstaltungen und Zusammenhänge der Sekten. Wie zum Beispiel
Die SADK pflegt internationale Kontakte zu ähnlichen Organisationen. So besuchte sie den internationalen Kongress in Barcelona im November 1987 und setzte sich im Winter 1988 für die Bekanntmachung von zwei Europarat-Resolutionen zu Thematik ein.
Die SADK ruft die Öffentlichkeit auf:
Spenden Sie kein Geld! Kaufen Sie keine Gegenstände für einen guten Zweck! Verlangen Sie das Hausiererpatent! Weisen Sie eindringliche "nette" Leute entschieden ab und akzeptieren Sie keine Einladungen zu Gratisessen, Vorträgen, Kursen, Tests, Wochenend-Aufenthalten! Sollten sich für Sie Probleme ergeben, bleiben Sie damit nicht allein! Treten Sie einer Betroffenen-Organisation bei!
An die Banken:
Gewähren Sie keine Kleinkredite an Kultmitglieder
An die Politiker:
Unterstützen Sie die durch Sekten organisierten Aktionen nicht durch Ihre Präsenz! Informieren Sie sich über die Sekten und geben Sie Ihre Informationen an die Öffentlichkeit weiter!
An die Behörden:
Alle zuständigen Departements sind gebeten, eine Kommission zu gründen zur Einschränkung der Sekten. Die Sekten müssen zur Einhaltung der Gesetze und zur Wahrung der Bürger- und Menschenrechte ihrer Mitglieder verpflichtet werden.
Neue Selbstdarstellung auf dem Internet:
http://www.sekten.ch/sadk/index.html